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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Nutzungsvertrag HealthyCloud

der HealthyCloud GmbH (HealthyCloud) gegenüber dem Nutzer des Produktes (Auftraggeber)

 

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) HealthyCloud erbringt für den Auftraggeber SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet über den Zugang einer Plattform mit der Bezeichnung „HealthyCloud“ und über diese erreichbare Dienste, um Unternehmen, Therapeuten und Patienten im Gesundheitsmarkt miteinander zu verbinden.  

(2) Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit der Zugänglichmachung der Plattform „HealthyCloud“ (nachfolgend als „PLATTFORM“ bezeichnet). Vertragsgegenstand ferner ist die

(a) Möglichkeit der Nutzung der Software „EleGuide“ (nachfolgend als „ELEGUIDE“ bezeichnet), in welcher der Auftraggeber bestimmte Verwaltungsprozesse digital abbilden kann;

(b) Möglichkeit der Nutzung der Software „Gans“ (nachfolgend als „GANS“ bezeichnet), in welcher dem Auftraggeber eine digitalisierte Patientenaufnahme und neben vorgefertigten Anamnese- und Fragebögen auch die Erstellung individueller Anamnese- und Fragebögen zur Verfügung gestellt wird;

alle gemeinsam nachstehend als „SAAS-DIENSTE“ bezeichnet.

(3) Dem Auftraggeber steht es frei, welchen einzelnen SAAS-DIENST er in welchem Umfang einsetzen will. Die Nutzung der Dienste ELEGUIDE und GANS ist allerdings nur mit Nutzung der PLATTFORM über diese möglich. Die Nichtnutzung einzelner Elemente der SAAS-DIENSTE gemäß diesem Vertrag führt zu keinem Anspruch des Auftraggebers, den Vertrag insoweit anzupassen, insbesondere nicht dazu, eine Reduzierung der Vergütung verlangen zu können.

(4) HealthyCloud steht es frei, die „SAAS-DIENSTE“ um weitere Dienste bzw. Elemente zu erweitern. Eine Reduzierung der in Abs. 2 dargestellten Bestandteile hingegen ist nicht zulässig. Eine Verwendung von Produkten mit erheblicher abweichender inhaltlicher Qualität ist nicht statthaft. Die weiteren Elemente können separat als gebührenpflichtig in der im Vertrag bzw. einer zur Anwendung kommenden Preisliste ausgewiesen werden; in diesem Fall kann der Auftraggeber diese Elemente jederzeit zu vorbezeichneten Bestandteilen kostenpflichtig hinzubuchen oder im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen wieder abbuchen.

I. PLATTFORM

§ 2 Zugang

(1) HealthyCloud verschafft dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages Zugang zur PLATTFORM über das Medium Internet. PLATTFORM ist ein Nutzeraccount/-dashboard, welches die Daten des Auftraggebers führt und die Produkt-Abos (Buchung der SAAS-DIENSTE) verwaltet. Die Zugangsverschaffung erfolgt elektronisch über Drittanbieter.

(2) Der Auftraggeber wird für den Zugriff auf die erstmalige Nutzung der PLATTFORM selbst eine E-Mail-Adresse bzw. einen Anmeldenamen und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der PLATTFORM erforderlich sind. Das Passwort wird sowohl zur Anmeldung als auch zur Nutzung der SAAS-DIENSTE benötigt; das Passwort kann nachträglich verändert werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Nur mit dieser E-Mail-Adresse bzw. dem Anmeldenamen und diesem Passwort ist der Zugang zu den SAAS-DIENSTEN gestattet und möglich. 

(3) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der PLATTFORM sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit oder Beeinträchtigung der Funktionalitätstauglichkeit der PLATTFORM führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. HealthyCloud behält sich vor, jeden 2. Dienstag im Monat ab 20.00 Uhr für ca. 2 Stunden die technischen Systeme zu warten und, soweit vorhanden, Updates zu installieren; in dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass die SAAS-DIENSTE nicht oder nur eingeschränkt erreichbar sind, was die Parteien als vertragsgerecht ansehen. HealthyCloud wird den Auftraggeber über weitere anstehende Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Die Verfügbarkeit der PLATTFORM beträgt ohne die in Satz 2 vereinbarten Zeitfenster 98,5% im Jahresdurchschnitt, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein

II. ELEGUIDE

§ 3 Softwareüberlassung

(1) HealthyCloud stellt dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrages ELEGUIDE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet HealthyCloud ELEGUIDE auf einem in Europa befindlichen Server ein, der über das Internet für den Auftraggeber erreichbar ist. Die dafür zu verwendenden Browser gibt HealthyCloud auf seiner Webseite vor; derzeit sind die aktuellen Versionen von Chrome und Edge zu verwenden.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von ELEGUIDE ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von HealthyCloud unter https://eleguide.de/leistungsbeschreibung. HealthyCloud schuldet nur einen Leistungsumfang, der in dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert ist. HealthyCloud darf durch Änderungen in der Leistungsbeschreibung den Funktionsumfang von ELEGUIDE für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränken, insbesondere nicht für Funktionen, auf deren Nutzungsmöglichkeit der Auftraggeber vertrauen darf, es sei denn, zwingende technische oder rechtliche Vorgaben würden HealthyCloud dazu verpflichten.

(3) HealthyCloud beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn ELEGUIDE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung von ELEGUIDE unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

(4) HealthyCloud entwickelt ELEGUIDE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Erstellung / Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates oder Upgrades, insbesondere eines mit einem vom Auftraggeber gewünschten Funktionsinhalts, besteht hingegen nicht.

§ 4 Nutzungsrechte an ELEGUIDE

(1) HealthyCloud räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software ELEGUIDE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SAAS-DIENSTE bestimmungsgemäß zu nutzen. Der persönliche Umfang des eingeräumten Nutzungsrechts ergibt sich aus der Anzahl der im Vertrag vereinbarten Rollen (Kandidaten). Der Auftraggeber ist berechtigt, die monatliche Anzahl der Rollen (Kandidaten) selbst festzulegen; maßgeblich für die monatliche Abrechnung ist die in diesen Zeitraum fallende Zugänglichmachung von EleGuide durch den Auftraggeber, nicht die Dauer der Nutzung. HealthyCloud ist technisch in der Lage und wird vom Auftraggeber berechtigt, zu Abrechnungszwecken diese Zugänglichmachung zu überwachen und zu dokumentieren.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit ELEGUIDE bestimmte Rollen für weitere Nutzer zu vergeben bzw. festzulegen. Der Funktionsumfang pro Rolle ist eingeschränkt und in der Leistungsbeschreibung einzusehen: https://eleguide.de/leistungsbeschreibung/

Folgende Rollen können vom Auftraggeber vergeben werden: 

(i) „Kandidaten“ sind alle Nutzer, die zum Zwecke der eigenen Aus- oder Weiterbildung in ELEGUIDE tätig sind; 

(ii) „Lehrpersonal“ sind alle Nutzer, die zu Lehrtätigkeiten in ELEGUIDE tätig sind, z.B. als Dozent, Supervisor, Lehrtherapeut oder Selbsterfahrungsleiter; 

(iii) „Verwaltung“ sind alle Nutzer, die in ELEGUIDE verwaltende Tätigkeiten wie z.B. Kursplanung oder Raum- und Terminplanung, vornehmen. 

Maßgeblich für die Festlegung der Rolle ist die Bestimmung durch den Auftraggeber und seine Einladung an den Nutzer; die Rollenbezeichnung wird von HealthyCloud dokumentiert. Eine Änderung ist nur zulässig, wenn der Nutzer dauerhaft (mindestens 3 Monate) einen anderen hauptsächlichen Zweck in der Tätigkeit bei dem Auftraggeber verfolgt.

(3) Der Auftraggeber darf ELEGUIDE nur bearbeiten oder verändern, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von ELEGUIDE laut jeweils aktueller Beschreibung vorgesehen ist.

(4) Der Auftraggeber darf ELEGUIDE nicht vervielfältigen und nur im Rahmen der angebotenen Cloudlösung bestimmungsgemäß nutzen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung von ELEGUIDE ausgeschlossen ist. Davon ausgenommen ist die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte im Rahmen bestimmungsgemäßer Lizensierung. 

§ 5 Support zu ELEGUIDE

HealthyCloud wird Anfragen des Auftraggebers zur Anwendung von ELEGUIDE innerhalb der auf der Web-Site veröffentlichten Möglichkeiten oder über die E-Mail-Adresse support@healthycloud.de so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten. 

§ 6 Unterbrechung der Erreichbarkeit/Beeinträchtigung der Funktionstauglichkeit von ELEGUIDE

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von ELEGUIDE sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit oder Beeinträchtigung der Funktionalitätstauglichkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen von ELEGUIDE erfolgt täglich. Die Überwachung der Funktionstauglichkeit von ELEGUIDE ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 16:30 Uhr (Supportzeit) gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung von ELEGUIDE ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt – erfolgt die Kontrolle und der Beginn der Fehlerbehebung binnen 3 Stunden innerhalb der oben genannten Supportzeit ab Kenntnis oder Information durch den Auftraggeber. Sofern eine Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird HealthyCloud den Auftraggeber davon unverzüglich unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

(3) HealthyCloud behält sich vor, jeden 2. Dienstag im Monat ab 20.00 Uhr für ca. 2 Stunden die technischen Systeme zu warten und, soweit vorhanden, Updates zu installieren; in dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass ELEGUIDE nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, was die Parteien als vertragsgerecht ansehen. HealthyCloud wird den Auftraggeber über weitere anstehende Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

(4) Die Verfügbarkeit von ELEGUIDE beträgt ohne die in Absatz 3 Satz 1 vereinbarten Zeitfenster 98,5% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers bezogen auf ELEGUIDE

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf alle Bereiche von ELEGUIDE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(2) Der Auftraggeber ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von ELEGUIDE erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, ELEGUIDE bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen. Es ist insbesondere nicht bestimmungs- und vertragsgemäß, rechts- und zweckwidrig Daten Dritter einzusehen oder zu versuchen, diese auszuspähen, diese zu kopieren und/oder zu verändern, Vorgänge einzuleiten oder zu organisieren, die die Erreichbarkeit von ELEGUIDE behindern (Dauerlast), Drittanwendungen einzubetten und/oder für den konkreten Geschäftsablauf oder zur Bearbeitung eines Vorgangs unübliche oder nicht mehr als die laut Leistungsbeschreibung definierten Datenmengen einzustellen. Der Auftraggeber wird zudem insbesondere alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerbliche Schutz-, und Urheber- und Wettbewerbsrechte) bei der Nutzung von ELEGUIDE beachten und mit dieser keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte verarbeiten bzw. übermitteln. Insbesondere wird der Auftraggeber ELEGUIDE nicht nutzen, um kriegs- und/oder gewaltverherrlichende, rechts- oder linksradikale, kinderpornografische oder die Menschenwürde verletzenden Inhalte zu verarbeiten bzw. zu übermitteln; zudem wird der Auftraggeber ELEGUIDE ferner nicht dafür nutzen, um damit personenbezogene Daten, vor allem besondere personenbezogene Daten, rechts- und zweckwidrig zu verarbeiten. Der Auftraggeber wird zudem andere Nutzer von ELEGUIDE nicht gegen ihren erkennbaren Willen belästigen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das von ihm vergebene Passwort und der damit verbundene Account als Basis für die Ver- und Entschlüsselung für einige von ihm in ELEGUIDE eingegebene Daten fungiert und seitens HealthyCloud weder eingesehen werden kann noch im Klartext gespeichert wird. Bei Bekanntgabe dessen an Dritte ist eine sachgerechte Nutzung von ELEGUIDE (fehlende Vertraulichkeit) nicht mehr möglich. Der Auftraggeber kann verlustige oder offenbarte Passwörter nur über die zur Registrierung angegebene E-Mailadresse zurücksetzen. HealthyCloud kann das Passwort nicht wiederherstellen bzw. modifizieren. Sollte der Auftraggeber seinen Zugang zum Mailkonto des bei der Registrierung genutzten E-Mailadresse verlieren, ist eine Nutzung von EleGuide mit dem registrierten Account nicht mehr möglich. 

(5) Hinsichtlich der in ELEGUIDE integrierten Funktionen „Planung und Erfassung von Patiententerminen“ und „Userverwaltung“ wird HealthyCloud hinsichtlich dort verarbeiteter personenbezogener Daten lediglich als Auftragsverarbeiter tätig. Auf die Einträge in diesen Bereichen hat HealthyCloud keinen Einfluss. Der Auftraggeber verpflichtet sich und stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in bzw. aus diesen Funktionen ausschließlich entsprechend der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft hiergegen, stellt er HealthyCloud von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren oder resultieren können, frei.

(6) Hinsichtlich der in ELEGUIDE weiterhin integrierten Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung weist HealthyCloud darauf hin, dass es sich bei allen Einträgen und/oder eingestellten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen um Informationen Dritter handelt, auf deren Inhalt und Richtigkeit HealthyCloud keinen Einfluss hat. 

III. Gans

§8 Softwareüberlassung

HealthyCloud stellt dem Auftraggeber für die Dauer dieses Vertrages GANS in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet HealthyCloud GANS auf einem in Europa befindlichen Server ein, der über das Internet für den Auftraggeber erreichbar ist. Die dafür zu verwendenden Browser gibt HealthyCloud vor. GANS und seine Inhalte sind durch eine Implementation des Industrie-Standard Verschlüsselungsverfahren 256 Bit ECDH verschlüsselt.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von GANS ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site von HealthyCloud unter https://healthycloud.de/gans/. HealthyCloud schuldet nur einen Leistungsumfang, der in dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert ist. HealthyCloud darf durch Änderungen in der Leistungsbeschreibung den Funktionsumfang von GANS für einen bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränken, insbesondere nicht für Funktionen, auf deren Nutzungsmöglichkeit der Auftraggeber vertrauen darf, es sei denn, zwingende technische oder rechtliche Vorgaben würden HealthyCloud dazu verpflichten.

(3) HealthyCloud beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn GANS die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung von GANS unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

(4) HealthyCloud entwickelt GANS laufend weiter und wird dieses durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Ein Anspruch des Auftraggebers auf die Erstellung / Zurverfügungstellung eines bestimmten Updates oder Upgrades, insbesondere eines mit einem vom Auftraggeber gewünschten Funktionsinhalts, besteht hingegen nicht.

§ 9 Nutzungsrechte an GANS

(1) HealthyCloud räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete Software GANS während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SAAS-DIENSTE bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Auftraggeber darf GANS nur bearbeiten oder verändern, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung von GANS laut jeweils aktueller Beschreibung vorgesehen ist.

(3) Der Auftraggeber darf GANS nicht vervielfältigen und nur im Rahmen der angebotenen Cloudlösung bestimmungsgemäß nutzen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung von GANS ausgeschlossen ist. Davon ausgenommen ist die Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte im Rahmen bestimmungsgemäßer Lizensierung. Davon ausgenommen ist ferner die vertrags- und fallbezogene Nutzung einzelner, dafür freigegebener Module durch spezifische Kunden des Auftraggebers.

§ 10 Support zu GANS

HealthyCloud wird Anfragen des Auftraggebers zur Anwendung von ELEGUIDE innerhalb der auf der Web-Site veröffentlichten Möglichkeiten oder über die E-Mail-Adresse support@healthycloud.de so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage in Textform beantworten.

§ 11 Unterbrechung der Erreichbarkeit/Beeinträchtigung der Funktionstauglichkeit von ELEGUIDE

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen von GANS sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung der Erreichbarkeit oder Beeinträchtigung der Funktionalitätstauglichkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen von GANS erfolgt täglich. Die Überwachung der Funktionstauglichkeit von GANS ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 16:30 Uhr (Supportzeit) gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung von GANS ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt – erfolgt die Kontrolle und der Beginn der Fehlerbehebung binnen 3 Stunden innerhalb der oben genannten Supportzeit ab Kenntnis oder Information durch den Auftraggeber. Sofern eine Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird HealthyCloud den Auftraggeber davon unverzüglich unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.

(3) HealthyCloud behält sich vor, jeden 2. Dienstag im Monat ab 20.00 Uhr für ca. 2 Stunden die technischen Systeme zu warten und, soweit vorhanden, Updates zu installieren; in dieser Zeit besteht die Möglichkeit, dass GANS nicht oder nur eingeschränkt erreichbar ist, was die Parteien als vertragsgerecht ansehen. HealthyCloud wird den Auftraggeber über weitere anstehende Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen.

(4) Die Verfügbarkeit von GANS beträgt ohne die in Absatz 3 Satz 1 vereinbarten Zeitfenster 98,5% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 12 Pflichten des Auftraggebers bezogen auf GANS

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf alle Bereiche von GANS durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.

(2) Der Auftraggeber ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung von GANS erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. 

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, GANS bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen. Es ist insbesondere nicht bestimmungs- und vertragsgemäß, rechts- und zweckwidrig Daten Dritter einzusehen oder zu versuchen, diese auszuspähen, diese zu kopieren und/oder zu verändern, Vorgänge einzuleiten oder zu organisieren, die die Erreichbarkeit von GANS behindern (Dauerlast), Drittanwendungen einzubetten und/oder für den konkreten Geschäftsablauf oder zur Bearbeitung eines Vorgangs unübliche oder nicht mehr als die laut Leistungsbeschreibung definierten Datenmengen einzustellen. Der Auftraggeber wird zudem insbesondere alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerbliche Schutz-, und Urheber- und Wettbewerbsrechte) bei der Nutzung von GANS beachten und mit dieser keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte verarbeiten bzw. übermitteln. Insbesondere wird der Auftraggeber GANS nicht nutzen, um kriegs- und/oder gewaltverherrlichende, rechts- oder linksradikale, kinderpornografische oder die Menschenwürde verletzenden Inhalte zu verarbeiten bzw. zu übermitteln; zudem wird der Auftraggeber GANS ferner nicht dafür nutzen, um damit personenbezogene Daten, vor allem besondere personenbezogene Daten, rechts- und zweckwidrig zu verarbeiten. Der Auftraggeber wird zudem andere Nutzer von GANS nicht gegen ihren erkennbaren Willen belästigen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das von ihm vergebene Passwort gleichzeitig als Ver- und Entschlüsselungspasswort für von ihm in GANS eingegebene Daten fungiert und seitens HealthyCloud weder eingesehen werden kann noch gespeichert wird. Bei Verlust dessen ist eine Nutzung von GANS nicht mehr möglich; bei Bekanntgabe dessen an Dritte ist eine sachgerechte Nutzung von Gans (fehlende Vertraulichkeit) nicht mehr möglich. HealthyCloud kann verlustige oder offenbarte Passwörter nicht wiederherstellen bzw. modifizieren.

Der Auftraggeber nimmt ferner zur Kenntnis, dass er für den Beweiswert von an seine Kunden übermittelter Dokumente selbst verantwortlich ist. Insbesondere kann die gesetzliche Schriftform mit GANS nicht eingehalten werden; eine qualifizierte elektronische Signatur kommt zudem nicht zur Anwendung. HealthyCloud übernimmt keine Verantwortung und kann nicht haftbar gemacht werden, wenn derartige Dokumente, deren Erstellung und/oder Übermittlung und/oder deren Inhalte nicht gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten oder in sonstiger Weise vorgegeben Form- und/oder Inhaltsvorschriften entspricht.

(5) Hinsichtlich der in GANS integrierten Funktionen „Digitalisierung der Patientenaufnahme“ und „Anamnese- und Fragebögen“ wird HealthyCloud hinsichtlich dort verarbeiteter personenbezogener Daten lediglich als Auftragsverarbeiter tätig. Auf die Einträge in diesen Bereichen hat HealthyCloud keinen Einfluss. Der Auftraggeber verpflichtet sich und stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in bzw. aus diesen Funktionen ausschließlich entsprechend der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft hiergegen, stellt er HealthyCloud von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus dieser Pflichtverletzung resultieren oder resultieren können, frei.

(6) Hinsichtlich der in GANS weiterhin integrierten Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung weist HealthyCloud darauf hin, dass es sich bei allen Einträgen und/oder eingestellten bzw. zugänglich gemachten Unterlagen um Informationen Dritter handelt, auf deren Inhalt und Richtigkeit HealthyCloud keinen Einfluss hat.

IV. Gemeinsame Bestimmungen

§ 13 Vergütung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Überlassung und Vermittlung der SAAS-DIENSTE das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung zunächst nach den im Vertrag angegebenen Einzelpreisen oder, soweit vorhanden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von HealthyCloud.

(2) HealthyCloud ist berechtigt, die Preise für die im Vertrag oder in der Preisliste ausgewiesenen Elemente und Dienste anzupassen. Dazu ist HealthyCloud insbesondere berechtigt, wenn und soweit Dritte, die HealthyCloud zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinzuziehen muss, wiederum ihre Preise dafür anpassen. Eine Preisanpassung wird HealthyCloud mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich oder elektronisch ankündigen. Ist der Auftraggeber mit der Preisanpassung nicht einverstanden, steht ihm das in § 14 normierte außerordentliche Kündigungsrecht zu. Kündigt der Auftraggeber hingegen nicht, gelten die neuen Preise bzw. gilt die dann neue Preisliste als Anlage zu diesen Bestimmungen und als Inhalt zum Nutzungsvertrag; die dort ausgewiesenen Preise sind dann ab dem jeweiligen Zeitpunkt vom Auftraggeber zu entrichten.

(3) Einwendungen gegen die Abrechnung zu den von HealthyCloud erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder elektronisch bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Auftraggeber genehmigt. HealthyCloud wird den Auftraggeber mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 14 Mängelhaftung/Zugangssperre/Haftungseinschränkung für den HealthyCloud

(1) HealthyCloud übernimmt keine Gewähr dafür, dass die PLATTFORM und/oder die SAAS-DIENSTE für einen bestimmten Zweck geeignet sind, sofern eine solche Eignung in einer in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung oder in diesen Bedingungen oder dem Nutzungsvertrag nicht ausdrücklich zugesagt wird. 

(2) lm Falle von Leistungsstörungen bei der Zugänglichmachung der PLATTFORM und/oder bei der Erbringung der SAAS-DIENSTE leistet HealthyCloud in dem Maße und Umfang Gewähr, wie sich dies aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt, soweit dies durch in Bezug genommene einschlägige Unterlagen Dritter nicht wirksam eingeschränkt wird; in diesem Fall kann sich HealthyCloud auf die Einschränkung auch gegenüber dem Auftraggeber berufen.

(3) Für den Fall, dass Leistungen von HealthyCloud von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Auftraggebers in Anspruch genommen werden, haftet der Auftraggeber für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang seines Auftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Auftraggeber am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, HealthyCloud von allen Ansprüchen Dritter, die sowohl auf den von ihm gespeicherten Daten als auch der unsachgemäßen und/oder vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM und/oder der SAAS-DIENSTE beruhen, freizustellen und HealthyCloud die Kosten zu ersetzen, die HealthyCloud wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(5) HealthyCloud ist zur sofortigen Sperre der SAAS-DIENSTE berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die mit diesen verarbeiteten oder gespeicherten Daten gegen die Vorgaben aus § 7 Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 3 dieser AGB verstoßen können. Ein begründeter Verdacht hierfür liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts HealthyCloud davon verlässlich in Kenntnis setzen; soweit dies durch Personen des Privatrechts erfolgt, sind die Behauptungen durch diese zumindest glaubhaft zu machen. HealthyCloud verpflichtet sich, dem Auftraggeber vor einer beabsichtigten Sperrung der SAAS-DIENSTE Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. HealthyCloud hat den Auftraggeber von einer erfolgten Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

HealthyCloud ist bei Auftraggebern, die einer besonderen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, abweichend vom vorherigen Abschnitt nur dann zur sofortigen Sperre von Diensten berechtigt, wenn unter Berücksichtigung der Stellung des Auftraggebers rechtskräftig feststeht, dass die gespeicherten bzw. verschlüsselten Daten gegen die Vorgaben aus § 7 Abs. 3 bzw. § 12 Abs. 3 dieser AGB verstoßen haben. HealthyCloud hat den Auftraggeber von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen.

(6) Eine verschuldensunabhängige Haftung seitens HealthyCloud auf Schadensersatz für Sachmängel, die bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Eine verschuldensunabhängige Haftung wegen etwaiger Rechtsmängel bei Vertragsschluss bleibt hiervon unberührt.

(7) Schadensersatzansprüche gegen HealthyCloud sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, HealthyCloud, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HealthyCloud nur, wenn eine für die Erreichung des Vertragszwecks wesentliche Vertragspflicht durch HealthyCloud, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. HealthyCloud haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dafür ist die Haftung von HealthyCloud auf einen Maximalbetrag in Höhe von € 50.000 beschränkt. Eine Haftung für indirekte oder Mangelfolgeschäden ist dabei ausgeschlossen.

§ 15 Wegfall der Leistungspflicht

(1) Fälle höherer Gewalt (als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können) suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die daraus folgenden Einschränkungen den Zeitraum von einer Woche, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(2) Als höhere Gewalt gelten auch von HealthyCloud nicht verschuldete Folgen eines Arbeitskampfes bei HealthyCloud oder einem Dritten, sofern sich dadurch Auswirkungen auf die Leistung von HealthyCloud ergeben.

(3) HealthyCloud ist im Übrigen von der Leistungspflicht frei, sofern HealthyCloud eine von einer Leistungsstörung betroffene Leistung ordnungsgemäß bei einem Dritten oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen beauftragt hat, die entsprechende Leistung vom Dritten aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht von HealthyCloud verschuldet wurde. Sofern HealthyCloud in diesen Fällen im Hinblick auf die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Auftraggeber eigene Ansprüche aufgrund der Nicht- bzw. Schlechtleistung gegenüber dem Dritten haben sollte, tritt HealthyCloud diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.

§ 16 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Auftraggeber. Der Nutzungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils immer drei Monate, wenn er nicht von einer der beiden Parteien schriftlich oder elektronisch mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt wird.

(2) Jeder SAAS-DIENST ist gemäß der Bestimmungen aus Abs. 1 einzeln kündbar.

(3) Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist HealthyCloud insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SAAS-DIENSTE schuldhaft verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 17 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Soweit der Auftraggeber mit den SAAS-DIENSTEN personenbezogene Daten Dritter verarbeitet oder verarbeiten will, ist er selbst – soweit erforderlich – für die nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts notwendigen Einwilligungen oder die Schaffung der dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in diesem Fall die maßgeblichen Voraussetzungen hinreichend und gesetzeskonform zu dokumentieren, vorzuhalten und, soweit notwendig, HealthyCloud zur Verfügung zu stellen.

(2) Im Hinblick auf das maßgebliche Vertragsverhältnis regelt alles Weitere zum Datenschutz der als Anlage dem Nutzungsvertrag beigefügte Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung.

(3) HealthyCloud verpflichtet sich, über alle HealthyCloud im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten, soweit hiervon nicht Dritte betroffen sind, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind und die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich HealthyCloud vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

§ 18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf den Nutzungsvertrag findet deutsches Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Für Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist, soweit in zulässiger Weise vereinbar, ausschließlicher Gerichtsstand Magdeburg.

§ 19 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. 

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und/oder des Nutzungsvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen und des Nutzungsvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

(3) Anlagen, auf die in diesen Bedingungen Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.

a.) Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

HealthyCloud GmbH
Ölweide 18
39114 Magdeburg

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